Beratungsgebühren

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Beratungsgebühren

Beitragvon Jeanclaude am Do 10 Dez, 2009 10:36

Im Zuge der allgemeinen Kostensteigerung müssen wir in Zukunft

Beratungsgebühren

erheben:

Grundpreis Antwort....................................................................... 2,50 Euro


Zuschläge für Sonderleistungen:


Antwort, die Denken erfordert ................................................................ + 5,50 Euro

Antwort, die intensives Denken erfordert................................................ + 9,50 Euro
.. Richtige Antwort...................................................................................... + 19,50 Euro
.. Brauchbare Antwort................................................................................ zur Zeit nicht lieferbar
.. Zusätzliche Antwort................................................................................ auf Anfrage
Zuschläge für organisatorische Dienstleistungen:


Verweis auf eine Internetseite. (mündlich).............................................. + 1,50 Euro

Verweis auf eine Dokumentation/Bedienungsanleitung.......................... + 2,80 Euro

Verweis auf das Lesen der Bedienungsanleitung……………................. + 3,00 Euro

Versenden eines Produktkataloges an eine Adresse (excl. Porto).……. + 5,00 Euro

Versenden eines Produktkataloges an die richtige Adresse (excl. Porto) + 9,99 Euro

Mailbeantwortung (einfach, unformatiert, unkorrigiert)…………............. + 3,50 Euro

Mailbeantwortung mit Dokument im Anhang.......................................... + 9,90 Euro

Mailbeantwortung mit korrektem Dokument im Anhang.......................... + 15,80 Euro

Mailweiterleitung an eine Ansprechperson,
welche sich im Urlaub befindet……………………………….…………….. + 10,00 Euro

Mailweiterleitung an eine Ansprechperson plus verteilen an Unbeteiligte (je CC) + 2,00 Euro

Notieren eines Namens und einer Telefonnummer................................. +2,90 Euro

Weiterleiten eines Telefonates an eine Ansprechperson........................ + 6,20 Euro

Weiterleiten eines Telefonates an eine anwendende Ansprechperson… + 8,00 Euro

Weiterleiten eines Telefonates an eine Ansprechperson,
welche auch tatsächlich zuständig ist...................................................... + 19,80 Euro

Sofortiger Rückruf durch die zuständige Ansprechperson...................... technisch unmöglich
Auch unsere Standardreaktionen können wir zu unserem grössten Bedauern nicht mehr
kostenlos zur Verfügung stellen:


Ausspruch „Bin nicht zuständig“ und anschliessendes Auflegen………. + 1,00 Euro
.. Kopf schütteln......................................................................................... + 1,00 Euro
.. Stirn runzeln........................................................................................... + 1,50 Euro
.. Dummes Gesicht.................................................................................... + 2,50 Euro

Hände vor das Gesicht schlagen............................................................ + 3,50 Euro

Hämisches lautes Lachen (ca. 98 dB).................................................... + 4,00 Euro
.. Weinend zusammenbrechen.................................................................. + 5,00 Euro

Weinend zusammen brechen (inkl. Reinigung des Schreibtisches)..…. + 28,95 Euro
Angebot der Woche:

.. Achselzucken............................................................................
+ 0,50 Euro
Nutzen Sie als preisliche Alternative auch unseren Terminservice!
Sie fragen heute – Wir antworten später


Ermässigungen:

Antwort nach 3 Monaten...................................................................................... -20 %
Antwort nach 6 Monaten...................................................................................... -50 %
Antwort nach 9 Monaten oder später................................................................... -75 %


Bei unseren aktuellen Gehältern sehen wir derzeit leider keine andere
Möglichkeit.


Die Preise verstehen sich excl. Mehrwertsteuer. Die erwarteten Unkosten inkl. Bearbeitungsgebühr (generell 20 Euro) sind vor der
Kontaktaufnahme auf das Konto des Callcenters zu überweisen. Der Betrag muss vor der Kontaktaufnahme auf diesem Konto eingegangen sein.
Sollte durch die Beratung keine Lösung oder Verbesserung des Problems erreicht worden sein, so besteht keinerlei Anrecht auf Rückerstattung
eines Teils und schon überhaupt nicht auf den gesamten einbezahlten Betrag. Selbiges gilt übrigens auch bei Nichterreichbarkeit des Callcenters.
Reklamationen diesbezüglich werden generell an unsere Rechtsabteilung übergeben und ziehen weitere Kosten für den Anfragenden nach sich,
welche unerbittlich eingetrieben werden.

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Re: Beratungsgebühren

Beitragvon Leylana am Do 10 Dez, 2009 18:01

warum postest du das eigl ins Interne? Gehoert doch eigl ins Witzeforum?

Es ist nicht so gut,
Energie an jemanden zu verschwenden der es nicht verdient hat.
Überlege dir zuerst,
ob du dich wirklich glücklich dabei fühlst.


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Re: Beratungsgebühren

Beitragvon Boraas am Do 10 Dez, 2009 18:15

Hab ich bei meinen Preisen gleich miteinberechnet ab heute :)
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