12:23
Dienstbefreiung aufgrund der Großwetterlage
Aufgrund der Großwetterlage hat sich OB damit einverstanden erklärt, dass die Leiterinnen und Leiter der Dienststellen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 12.30 Uhr vom Dienst/von der Arbeit befreien können.
Der Dienstbetrieb ist in dem für die Dienststellen notwendigen Umfang aufrecht zu erhalten.
Dienst-/Arbeitsbefreiungen sind in die Sonderurlaubsliste einzutragen.
Vollzeitkräften wird eine Dienst-/Arbeitsbefreiung bis zum Ende der Allgemeinen Servicezeiten (15.30 Uhr) gewährt. Teilzeitkräfte erhalten eine Dienstbefreiung bis zur Höhe ihrer täglichen Sollarbeitszeit.
