Ach iwo, so mies isser gar net drauf. Aber so langsam wird er kribbelig, glaub ich

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Leylana hat geschrieben:Tasche du bist genau so seltsam wie Kindara
Valorion hat geschrieben:mmh som ein schöner Tag - ich hab mir mal heute freigenommen - den Arbeitgeber mit +40 Urlaubstagen zu erpressen ist echt schön
Nach § 7 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 BUrlG hat der Arbeitgeber hinsichtlich eines Urlaubsbegehrens des Arbeitnehmers ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn "dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen". Dies gilt jedoch nur für den Urlaub aus dem laufenden Kalenderjahr, nicht jedoch für übertragenen "Alturlaub" und auch nicht bei einem Urlaubswunsch nach einer Maßnahme der medizinischen Versorgung oder Rehabilitation (§ 7 Abs. 1 S. 2 BUrlG).
Der Arbeitgeber hat die Voraussetzungen seines Leistungsverweigerungsrechts darzulegen und zu beweisen.
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